Teilnahmebedingungen

HaspaJoker Gewinnspiel | Stand November 2024


1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Hamburger Sparkasse AG, Dammtorstraße 1, 20354 Hamburg (Haspa). Der Veranstalter ist für die Inhalte, zu denen individuelle Teilnahmebedingungen, die Preisauslobungen und mögliche Produktinformationen gehören, verantwortlich. Durchgeführt wird das Gewinnspiel von der im Auftrag der Haspa handelnden S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (S-MM), Grenzstraße 21, 06112 Halle (Saale), info@haspajoker, sowie deren Erfüllungsgehilfen.


2. Teilnahme

Das Gewinnspiel findet statt vom 01.12.2024 bis 08.01.2025. In dem Zeitraum ist die Teilnahme auf der Gewinnspielseite www.haspajoker-gewinnspiel.de möglich. Die Gewinne werden, nach Beendigung des Gewinnspiels, unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelost. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Kund:innen der Hamburger Sparkasse mit einem Wohnsitz in Deutschland.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit finanziellen Pflichten verbunden. Die Teilnahme selbst ist unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Übermittlungskosten, die nach dem gewählten Tarif des Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen, hat der Teilnehmende selbst zu tragen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Bereitstellung folgender personenbezogener Daten erforderlich: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann an dem Gewinnspiel nicht teilgenommen werden. Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 08.01.2025, 23:59 Uhr. Teilnehmer:in des Gewinnspiels ist diejenige Person, die den Teilnahmebedingungen zustimmt und am Gewinnspiel teilnimmt. Es ist pro Kind nur eine Teilnahme möglich, die wiederholte Teilnahme kann, je nach Ermessen des Veranstalters, den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben.


3. Gewinne, Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung

Nach Teilnahmeschluss werden die Gewinner:innen zufällig aus allen registrierten Teilnehmer:innen ermittelt.

Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden zeitnah per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinnannahme muss bis spätestens 7 Tage nach dem Erhalt der Gewinnbenachrichtigung in Textform unter Angabe von Vor- und Nachname, vollständiger Adresse und Telefonnummer erklärt werden. Erfolgt diese Erklärung nicht innerhalb der Frist, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und ein neue Gewinner:in wird ausgelost. Die Haspa behält sich vor, die Gewinnberechtigung zu prüfen.

Mit bestätigter Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass von Ihnen eingereichte Bild/ Textmaterial für Marketingaktivitäten der Haspa zur Verfügung zu stellen.

Sollte sich im Laufe des Gewinnspiels eine Situation einstellen, die es der Haspa nicht mehr erlaubt, bis auf Weiteres das Gewinnspiel durchzuführen, so gelten die bis dahin erfassten Teilnehmer als finaler Endstand für die Gewinnerermittlung aller Gewinne.


4. Vorzeitige Beendigung

Die Haspa behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die Haspa insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.


5. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich in Deutschland durch die S-MM und die Haspa zur Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und Gewinnübergabe verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die Daten werden – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – am 31.12.2025 gelöscht.


5.1 Rechte der Teilnehmer

Als Betroffene im Sinne des Datenschutzes haben Teilnehmer gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) folgende Rechte:

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsbegehren gelten die Einschränkungen nach § 34 und § 35 BDSG. Darüber hinaus haben sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG.

Haben Teilnehmer in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bis zu einem Widerruf wird durch den Widerruf nicht berührt. Ebenso unberührt bleibt eine weitere Verarbeitung dieser Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage, etwa zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (s. „Rechtsgrundlage der Verarbeitung“ unter Punkt 5.).


5.2 Widerspruch

Teilnehmer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen sie Widerspruch ein, werden ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, soweit dafür zwingende berechtigte Gründe nachgewiesen können, die ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder soweit die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Den Datenschutzbeauftragten der Haspa erreichen Sie unter: datenschutz@haspa.de


6. Schlussbemerkung

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist für Teilnehmer:innen ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.